Sehr geehrte Eltern, Schüler und Kollegen,
am Mittwoch, den 08. Februar um 19.00 Uhr fand bei uns der Informationsabend für Interessierte am Besuch der 9+2 Klassen statt. Die zusammengefasste Informationen dazu haben wir für Sie hier unten
bereitgestellt:
Elterninformation zu den Coronamaßnahmen ab September - Stand 04.09.2022
Sehr geehrte Eltern,
bitte lesen Sie die unten angefügte Elterninformation. Hier erfahren Sie immer die aktuellsten offiziellen Verhaltensmaßnahmen an unserer Schule zu den Hygienemaßnahmen.
Bleiben Sie gesund!
Was soll ich tun, wenn mein Kind krank ist?
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Stand: 11.11.2021
1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos) oder
POC-Antigen-Schnelltest im lokalen Testzentrum (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren kostenlos, für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren kostenpflichtig)
Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen/Husten ohne Fieber) zur Schule?
Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder alternativ das Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahrnehmen (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren kostenlos, für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre kostenpflichtig) Liegt kein Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest genügt nicht.
Vielen Dank für Ihre Untertstützung! Sie helfen mit, dass wir alle gesund bleiben.
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